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   KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98   

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KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98 (https://dejure.org/2000,25968)
KG, Entscheidung vom 28.01.2000 - 21 U 5379/98 (https://dejure.org/2000,25968)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 21 U 5379/98 (https://dejure.org/2000,25968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Anspruch auf Bauzeitverlängerung isoliert eingeklagt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Anspruch auf Bauzeitverlängerung isoliert eingeklagt werden? (IBR 2003, 67)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98
    Genau so unstatthaft ist eine Feststellung von Rechtsfragen, die nur für die künftige Entstehung von Rechtsverhältnissen Bedeutung haben (vgl. Stein/Jonas, 21. Aufl., § 256 Rdnrn. 27 und 31; BGH NJW 1982, 1878; 1879; BGH NJW 1995, 1097).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98
    Genau so unstatthaft ist eine Feststellung von Rechtsfragen, die nur für die künftige Entstehung von Rechtsverhältnissen Bedeutung haben (vgl. Stein/Jonas, 21. Aufl., § 256 Rdnrn. 27 und 31; BGH NJW 1982, 1878; 1879; BGH NJW 1995, 1097).
  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98
    Denn der in Betracht kommende Anspruch aus § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B auf Erstattung der durch die mangelhafte bzw. vertragswidrige Erstellung des Bauvorhabens entstandenen Schäden verjährt auch nach Abnahme erst in 30 Jahren (BGH, ZFBR 1982, 122, 123).
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

    Auszug aus KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98
    Eine solche Vereinbarung ist im Rahmen einer individualvertraglichen Vereinbarung zulässig (BGH NJW 1985, 57).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 170/96

    Begriff der behördlichen Bestimmungen; Beachtung der Baugenehmigung und darin

    Auszug aus KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98
    b) Die Klägerinnen waren grundsätzlich zur Einhaltung der Baugenehmigung verpflichtet, denn sie hatten nach § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/B die behördlichen Bestimmungen einschließlich der Baugenehmigung mit etwaigen Auflagen zu beachten (BGH BauR 1998, 397).
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 21 U 64/13

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten bei der Feststellung der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der vom Kammergericht mit Urteil vom 28.01.2000 (21 U 5379/98, IBRRS 40062) entschiedene Fall mit dem vorliegenden Sachverhalt ebenfalls nicht vergleichbar, da dort eine noch lange nicht erreichte Verjährungsfrist von 30 Jahren in Frage stand.
  • KG, 02.06.2006 - 21 U 56/03

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen Abweichung von

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Urteile der Kammer für Handelssachen 94 des Landgerichts Berlin vom 4. März 1998 - 94. O. 190/96 -, des erkennenden Senats vom 28. Januar 2000 - 21 U 5379/98 - sowie des Bundesgerichtshofes vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00 - und den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Parteischriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen, § 543 Abs. 2 ZPO a.F.
  • LG Hamburg, 03.02.2012 - 317 O 181/11

    Rechtsstreit über Bauvorhaben "Elbphilharmonie" Zwischenentscheidung zur

    Zwar erwähnt das Kammergericht im Urteil vom 28.1.2000 (IBR 2003, 67), dass im Falle der Klage eines Unternehmers auf eine verlängerte Ausführungsfrist die Feststellungsklage die richtige Klageart sei.
  • LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07

    Anpassung eines Vertragspreises eines aufgrund öffentlicher Ausschreibung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerseite zitierten Entscheidung des Kammergerichts (KG IBR 2003, 67); auch in dieser Entscheidung wurde zwar die Feststellungsklage als die grundsätzlich richtige Klageart bezeichnet, letztlich aber eine Zulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses verneint.
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